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Art. 12 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Plenarsitzungen
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Art. 12 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

1. Damit der BJR beschlussfähig ist, ist die Anwesenheit der Mehrheit sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich.

2. Alle Abstimmungen erfolgen per Handzeichen, ausser, wenn der BJR im Einzelfall eine geheime Abstimmung beschliesst.

3. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Art. 7 Abs. 1 SStG).

4. Die Präsidentin oder der Präsident nimmt an den Abstimmungen teil und fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid (Art. 7 Abs. 2 SStG).

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