102.111.1
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CH-BE
Art. 12 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) - Beschlussfähigkeit, Abstimmungen
Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Plenarsitzungen
Art. 12 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR) · Beschlussfähigkeit, Abstimmungen
1. Damit der BJR beschlussfähig ist, ist die Anwesenheit der Mehrheit sämtlicher Ratsmitglieder erforderlich.
2. Alle Abstimmungen erfolgen per Handzeichen, ausser, wenn der BJR im Einzelfall eine geheime Abstimmung beschliesst.
3. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst (Art. 7 Abs. 1 SStG).
4. Die Präsidentin oder der Präsident nimmt an den Abstimmungen teil und fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid (Art. 7 Abs. 2 SStG).