102.111.1
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CH-BE
Art. 1 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR)
Organisation des Bernjurassischen Rats (BJR) - Sitz
Art. 1 Geschäftsordnung des Bernjurassischen Rats (GO BJR)
1. Der BJR hat seinen Sitz in Neuenstadt.
2. In der Regel finden vier Plenarsitzungen pro Jahr in Neuenstadt statt. Die anderen Plenarsitzungen finden jeweils an einem anderen Ort im Berner Jura statt.