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Art. 9 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Büro

Bernjurassischer Rat (BJR) - Organisation
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Art. 9 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Büro

1. Der BJR wählt jährlich aus seiner Mitte eine Präsidentin oder einen Präsidenten, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten sowie zwei weitere Mitglieder. Sie bilden zusammen das Büro.

2. Er sorgt dafür, dass die bestehenden politischen Gruppierungen angemessen im Büro vertreten sind.

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