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Art. 70 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Hängige Dossiers, Budget

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 70 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Hängige Dossiers, Budget

1. Der Bernjurassische Rat übernimmt die hängigen Dossiers des Regionalrats.

2. Er übernimmt ebenfalls das Budget des Regionalrats bis zum Ende des laufenden Jahres.

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