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Art. 69 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Auflösung des Regionalrats

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 69 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Auflösung des Regionalrats

1. Der Regionalrat wird mit der Konstituierung des Bernjurassischen Rats aufgelöst.

2. Das Sekretariat des Regionalrats nimmt seine Aufgaben bis zur Einrichtung des Generalsekretariats des Bernjurassischen Rats wahr.

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