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Art. 67b Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Höhe der Beiträge

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Art. 67b Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Höhe der Beiträge

Die Höhe des jährlichen Beitrags darf die Ausgabenbefugnis des Regierungsrates nicht übersteigen.

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