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CH-BE
Art. 67a Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Beitrag
Finanzhilfen - In den Bereichen Entwicklung und Zusammenarbeit tätige Dachorganisationen
Art. 67a Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Beitrag
1. Der Kanton kann Dachorganisationen im Jurabogen, die in den Bereichen Entwicklung und Zusammenarbeit tätig sind, einen Beitrag in Form einer Abgeltung gewähren.
2. Der Beitrag wird jährlich als Pauschale gewährt.
3. Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.
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Wirkungsziele
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