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Art. 59 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

Gemeinden des Berner Juras, Biel/Bienne und Leubringen
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Art. 59 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

1. Die Einwohnergemeinden und gemischten Gemeinden des Berner Juras sowie die Einwohnergemeinden Biel/Bienne und Leubringen können sich zusammenschliessen, um namentlich die Verbindung untereinander sowie die Verbindung zum BJR, zum RFB und zur Deputation der französischsprachigen Grossratsmitglieder sicherzustellen.

2. Die gemäss Absatz 1 gegründete Organisation legt mit dem BJR und dem RFB die Modalitäten ihrer Zusammenarbeit und die Koordination ihrer Aufgaben gegenüber den kantonalen Behörden fest.

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