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102.1 SSTGLSTPLSS CH-BE

Art. 53 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

Übertragung von Gemeindeaufgaben an den BJR
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Art. 53 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

1. Die Gemeinden des Berner Juras können die Erfüllung kommunaler Aufgaben an den BJR übertragen, um eine effiziente Aufgabenerfüllung zu ermöglichen.

2. Das Verfahren und die Form der Aufgabenübertragung bestimmen sich nach der Gemeindegesetzgebung.

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