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102.1 SSTGLSTPLSS CH-BE

Art. 52 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

Übertragung öffentlicher Aufgaben an die Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici»
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Art. 52 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG)

1. Die Stiftung «Fondation Mémoires d’Ici» trägt zur Bewahrung der bernjurassischen Identität bei, indem sie namentlich folgende Aufgaben erfüllt

a) Konservierung und Klassifizierung aller Elemente des historischen und kulturellen Erbes des Berner Juras,

b) Führung eines Dokumentationszentrums über Geschichte und Kultur des Berner Juras,

c) Forschung und Unterstützung von Forschungsarbeiten in den Tätigkeitsbereichen der Stiftung,

d) Sammlung von Privat- und Vereinsarchivalien über den Berner Jura.

2. Die Einzelheiten bezüglich der Aufgaben und der Finanzierung der Stiftung, der Vertretung des Kantons in den Stiftungsorganen sowie der Aufsicht werden in einem Leistungsvertrag mit dem Regierungsrat geregelt.

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