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Art. 51 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Kommunale Zweisprachigkeit

Zweisprachigkeit
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Art. 51 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Kommunale Zweisprachigkeit

1. Die Einwohnergemeinden Biel/Bienne und Leubringen tragen der Zweisprachigkeit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Rechnung und können Massnahmen treffen, um den Schutz und die Förderung der Zweisprachigkeit sicherzustellen.

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