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Art. 49 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Freie Wahl der Sprache

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Art. 49 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Freie Wahl der Sprache

1. Jede Person kann sich in der Amtssprache ihrer Wahl an die für den Verwaltungskreis Biel/Bienne zuständigen Behörden wenden.

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