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Art. 45 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura

Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Befugnisse
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Art. 45 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura

1. In Bezug auf Geschäfte der Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura verfügt der RFB über dieselben Befugnisse wie der BJR (Art. 23), mit dem er sie gemeinsam ausübt.

2. Beschlüsse im Sinne von Artikel 23 Absatz 2 werden von beiden Räten in gemeinsamer Sitzung gefasst und bedürfen der doppelten Mehrheit in beiden Räten. Können sich die beiden Räte nicht einigen, entscheidet die Bildungs- und Kulturdirektion.

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