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Art. 43 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Finanzierung durch den Kanton

Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Finanzen
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Art. 43 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Finanzierung durch den Kanton

1. Der Kanton stellt dem RFB und dessen Generalsekretariat die für ihren Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung.

2. Diese werden auf Grund der finanziellen Möglichkeiten des Kantons festgelegt und sind im Voranschlag der Staatskanzlei eingestellt.

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