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Art. 41 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Generalsekretariat

Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) - Organisation
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Art. 41 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Generalsekretariat

1. Der RFB verfügt über ein Generalsekretariat mit Sitz in Biel.

2. Er ernennt die Generalsekretärin oder den Generalsekretär, die bzw. der gemäss den Bestimmungen der kantonalen Personalgesetzgebung angestellt wird.

3. Die Generalsekretärin oder der Generalsekretär arbeitet auf Weisung des RFB und ist administrativ der Staatskanzlei angegliedert.

4. Der RFB legt die Aufgaben des Generalsekretariats in einem Reglement fest.

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