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CH-BE
Art. 33b Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Beschluss des Regierungsrates
Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Zuweisung von kantonalen Aufgaben an den BJR
Art. 33b Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Beschluss des Regierungsrates
1. Entspricht der Regierungsrat dem Ersuchen des BJR, regelt er die Erfüllung der betreffenden Aufgabe durch Verordnung und weist dem BJR die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen finanziellen Mittel zu.
2. Ist die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne von der zugewiesenen Aufgabe betroffen, regelt die Verordnung den Einbezug des RFB bei der Erfüllung dieser Aufgabe.
3. Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass eine Aufgabenzuweisung nicht zweckmässig ist, kann er durch Verordnung vorsehen, dass der BJR von der betreffenden Direktion oder von der Staatskanzlei bei der Erfüllung dieser Aufgabe eingebunden wird.
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Wirkungsziele
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