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Art. 33a Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Ersuchen

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Zuweisung von kantonalen Aufgaben an den BJR
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Art. 33a Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Ersuchen

1. Der Regierungsrat kann dem BJR auf dessen Ersuchen hin die Erfüllung einer kantonalen Aufgabe zuweisen, sofern diese

a) einer Direktion oder der Staatskanzlei obliegt,

b) in einer Verordnung geregelt ist und

c) das Sonderstatut im Sinne von Artikel 5 der Kantonsverfassung betrifft.

2. Der BJR konsultiert die entsprechende Direktion oder die Staatskanzlei, bevor er sein Ersuchen dem Regierungsrat vorlegt.

3. Er konsultiert auch den RFB, wenn die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne davon betroffen ist.

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