Art. 31 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Gegenstand
Art. 31 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Gegenstand
1. Die politische Mitwirkung bezieht sich auf folgende Gegenstände
a) Änderungen der Kantonsverfassung,
b) Erlasse im Sinne von Artikel 2 bis 4 des Publikationsgesetzes vom 18. Januar 1993 (PuG)[[5]](#enumeration_itemtext_content_fn_3224433_2_5_c), sofern sie Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens sind oder den Berner Jura besonders betreffen,
c) Grundsatzbeschlüsse des Grossen Rates,
d) Grossratsbeschlüsse über Ausgabenbewilligungen, Konzessionserteilungen oder Kenntnisnahmen von Berichten, sofern sie den Berner Jura besonders betreffen,
e **\***) die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen gemäss Artikel 108 Absatz 3 der Kantonsverfassung, soweit Gemeinden aus dem Berner Jura betroffen sind,
f) Regierungsratsbeschlüsse, sofern sie den Berner Jura besonders betreffen,
g) durch Verordnung bestimmte Geschäfte im Zuständigkeitsbereich der Direktionen,
h) durch Verordnung bestimmte Ernennungsverfügungen bezüglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kantonsverwaltung, deren Hauptaufgabe auf Grund der Organisationsgesetzgebung darin besteht, auf Kaderstufe Geschäfte zu behandeln, die den Berner Jura betreffen.