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102.1 SSTGLSTPLSS CH-BE

Art. 28 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Direkte Beziehungen zur jurassischen Kantonsregierung

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Grenzüberschreitende Beziehungen
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Art. 28 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Direkte Beziehungen zur jurassischen Kantonsregierung

Der BJR ist bei Geschäften, die gemeinsame Institutionen der Kantone Bern und Jura betreffen, ermächtigt, direkt mit der jurassischen Kantonsregierung zu verkehren.

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