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Art. 24 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Behandlung und Verwaltung der Geschäfte

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura
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Art. 24 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Behandlung und Verwaltung der Geschäfte

1. Der BJR und der RFB behandeln die Geschäfte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Bildungs- und Kulturdirektion, die Anträge stellen können.

2. Die administrative Verwaltung der Geschäfte obliegt den zuständigen Stellen der Bildungs- und Kulturdirektion.

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