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Art. 23 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Umfang der Befugnisse

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura
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Art. 23 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Umfang der Befugnisse

1. Als Organ, das den Berner Jura vertritt, ist der BJR ermächtigt, bei Geschäften der Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura direkt mit den Verwaltungsstellen der Mitgliedkantone der Interkantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz der Westschweiz und des Tessins (EDK/ SR+TI) zu verkehren.

2. Bei Geschäften der Schulkoordination mit der französischsprachigen Schweiz und dem Kanton Jura, die in den Zuständigkeitsbereich der Bildungs- und Kulturdirektion fallen, beschliessen der BJR und der RFB gemeinsam.

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