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102.1 SSTGLSTPLSS CH-BE

Art. 21c Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Bezug zum kantonalen Geldspielgesetz

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Umverteilung der dem Berner Jura zugewiesenen Anteile aus den Lotterieerträgen auf die Lotterie-, Sport- und Kulturförderungsfonds
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Art. 21c Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Bezug zum kantonalen Geldspielgesetz

1. Die in Artikel 41 Absatz 1 und 2 KGSG festgelegten maximalen Prozentsätze gelten nicht, wenn Beträge zwischen den Fonds gemäss Artikel 21a transferiert werden.

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