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Art. 16 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Verfahren

Bernjurassischer Rat (BJR) - Befugnisse des BJR und Finanzrahmen für den Berner Jura - Staatsbeiträge an kulturelle Tätigkeiten
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Art. 16 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Verfahren

1. Der BJR führt das Verwaltungsverfahren in Zusammenarbeit mit der zuständigen Stelle der Bildungs- und Kulturdirektion durch, die Anträge stellen kann.

2. Er hört den RFB an, wenn das Geschäft auch die französischsprachige Bevölkerung des Verwaltungskreises Biel/Bienne betrifft.

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