Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
102.1 SSTGLSTPLSS CH-BE

Art. 11 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) - Ausstand

Bernjurassischer Rat (BJR) - Organisation
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (82 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 11 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) · Ausstand

Die Mitglieder des BJR treten bei Geschäften, die sie unmittelbar betreffen, in den Ausstand.

Sie sind insbesondere dann unmittelbar betroffen, wenn sie aus einem Geschäft einen direkten und persönlichen Nutzen ziehen oder einen Nachteil erleiden können.

Die Ausstandspflicht gilt für die Vorbereitung, Beratung und Beschlussfassung in den Kommissionen und im Plenum. Der Ausstand wird im Protokoll festgehalten.

In strittigen Fällen entscheidet der BJR.

← Art. 10 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) Wirkungsziele Art. 12 Gesetz über das Sonderstatut des Berner Juras und über die französischsprachige Minderheit des Verwaltungskreises Biel/Bienne (Sonderstatutsgesetz, SStG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →