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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 92 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Zentralverwaltung

Kantonale Behörden - Kantonale Verwaltung
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Art. 92 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Zentralverwaltung

1. Die Zentralverwaltung des Kantons ist in Direktionen gegliedert.

2. Die Staatskanzlei ist Stabs- und Verbindungsstelle des Grossen Rates und des Regierungsrates.

3. Ein angemessener Anteil des Personals ist französischer Sprache.

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