101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 84 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Zusammensetzung
Kantonale Behörden - Regierungsrat
Art. 84 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Zusammensetzung
Der Regierungsrat besteht aus sieben Mitgliedern.
Dem Berner Jura ist ein Sitz gewährleistet. Wählbar sind die französischsprachigen Stimmberechtigten, die in einem der drei Amtsbezirke Courtelary, Moutier oder La Neuveville wohnen.