101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 79 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Weitere Befugnisse
Kantonale Behörden - Grosser Rat
Art. 79 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Weitere Befugnisse
1. Der Grosse Rat
a) berät und beschliesst über alle Gegenstände, die der Volksabstimmung unterliegen;
b) übt die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus;
c) kann bei Vernehmlassungen an Bundesbehörden Stellung nehmen;
d) entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten kantonalen Behörden;
e) beschliesst über Amnestie und Begnadigungen;
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g) erfüllt weitere Aufgaben, die ihm durch Verfassung oder Gesetzgebung übertragen werden.
2. Das Gesetz überträgt die Kompetenz zur Verleihung, Änderung, Erneuerung und Übertragung von wichtigen Konzessionen dem Grossen Rat.