Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 79 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Weitere Befugnisse

Kantonale Behörden - Grosser Rat
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (146 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 79 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Weitere Befugnisse

1. Der Grosse Rat

a) berät und beschliesst über alle Gegenstände, die der Volksabstimmung unterliegen;

b) übt die von der Bundesverfassung den Kantonen eingeräumten Mitwirkungsrechte aus;

c) kann bei Vernehmlassungen an Bundesbehörden Stellung nehmen;

d) entscheidet Zuständigkeitskonflikte zwischen den obersten kantonalen Behörden;

e) beschliesst über Amnestie und Begnadigungen;

f **\***) ...

g) erfüllt weitere Aufgaben, die ihm durch Verfassung oder Gesetzgebung übertragen werden.

2. Das Gesetz überträgt die Kompetenz zur Verleihung, Änderung, Erneuerung und Übertragung von wichtigen Konzessionen dem Grossen Rat.

← Art. 78 Verfassung des Kantons Bern (KV) Der Kanton Bern Art. 80 Verfassung des Kantons Bern (KV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →