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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 74 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Rechtsetzung

Kantonale Behörden - Grosser Rat
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Art. 74 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Rechtsetzung

1. Der Grosse Rat erlässt Gesetze und Dekrete. Im Gesetz sind diejenigen Bestimmungen zu bezeichnen, die durch Dekret näher auszuführen sind.

2. Er genehmigt

a) die internationalen Verträge sowie

b) die interkantonalen Verträge, soweit diese nicht in die alleinige Zuständigkeit des Regierungsrates fallen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2014 191 · be (Art. 74 Abs. 1 KV)
Municipal Council Zoning Modification Authority Upheld
Cited generally regarding the legislative body's competence to enact abstract norms.