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Art. 73 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Wahl

Kantonale Behörden - Grosser Rat
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Art. 73 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Wahl

Der Grosse Rat wird im Verhältniswahlverfahren gewählt.

Das Gesetz bezeichnet die Wahlkreise.

Die Mandate werden entsprechend der Einwohnerzahl den Wahlkreisen zugeordnet. Dem Wahlkreis Berner Jura werden zwölf Mandate garantiert. Es ist eine angemessene Vertretung der französischsprachigen Minderheit des Wahlkreises Biel-Seeland sicherzustellen.

Die Sitzverteilung an die Listen richtet sich nach den in den Wahlkreisen erzielten Parteistimmen.

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