101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 72 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Mitglieder, Amtsdauer
Kantonale Behörden - Grosser Rat
Art. 72 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Mitglieder, Amtsdauer
1. Der Grosse Rat besteht aus 160 Mitgliedern, die für eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.