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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 72 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Mitglieder, Amtsdauer

Kantonale Behörden - Grosser Rat
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Art. 72 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Mitglieder, Amtsdauer

1. Der Grosse Rat besteht aus 160 Mitgliedern, die für eine vierjährige Amtsdauer gewählt werden.

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