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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 65 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Politische Parteien

Volksrechte - Mitwirkung
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Art. 65 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Politische Parteien

1. Die politischen Parteien wirken bei der Meinungs- und Willensbildung mit.

2. Kanton und Gemeinden können sie in dieser Aufgabe unterstützen.

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