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Art. 53 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Kantonalbank

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Art. 53 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Kantonalbank

1. Der Kanton betreibt zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Bank. Sie unterstützt den Kanton und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

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