101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 53 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Kantonalbank
Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Art. 53 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Kantonalbank
1. Der Kanton betreibt zur Förderung der volkswirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eine Bank. Sie unterstützt den Kanton und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.