101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 51 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Land- und Forstwirtschaft
Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Art. 51 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Land- und Forstwirtschaft
1. Der Kanton trifft Massnahmen für eine leistungsfähige und umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft.
2. Er unterstützt bäuerliche Familienbetriebe, begünstigt die Selbstbewirtschaftung und fördert naturnahe Bewirtschaftungsweisen.
3. Er sichert die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion.