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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 50 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Allgemeines

Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
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Art. 50 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Allgemeines

1. Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für eine strukturell und regional ausgewogene, leistungsfähige Wirtschaft.

2. Sie streben die Erhaltung existenzfähiger Klein- und Mittelbetriebe sowie eines breit gestreuten Detailhandels an.

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