101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 50 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Allgemeines
Öffentliche Aufgaben - Wirtschaft
Art. 50 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Allgemeines
1. Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für eine strukturell und regional ausgewogene, leistungsfähige Wirtschaft.
2. Sie streben die Erhaltung existenzfähiger Klein- und Mittelbetriebe sowie eines breit gestreuten Detailhandels an.