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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 5 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Berner Jura

Allgemeine Grundsätze
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Art. 5 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Berner Jura

1. Dem Berner Jura, der die Verwaltungsregion Berner Jura bildet, wird eine besondere Stellung zuerkannt. Diese soll es ihm ermöglichen, seine Identität zu bewahren, seine sprachliche und kulturelle Eigenart zu erhalten und an der kantonalen Politik aktiv teilzunehmen.

2. Der Kanton trifft Vorkehren, um die Verbundenheit zwischen dem Berner Jura und dem übrigen Kanton zu stärken.

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