Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 47 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Sonntagsruhe

Öffentliche Aufgaben - Sonntagsruhe, Kultur und Freizeit
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (146 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 47 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Sonntagsruhe

Die Sonntage sowie die vom Gesetz anerkannten Feiertage sind öffentliche Ruhetage.

← Art. 46 Verfassung des Kantons Bern (KV) Der Kanton Bern Art. 48 Verfassung des Kantons Bern (KV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →