101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 47 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Sonntagsruhe
Öffentliche Aufgaben - Sonntagsruhe, Kultur und Freizeit
Art. 47 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Sonntagsruhe
Die Sonntage sowie die vom Gesetz anerkannten Feiertage sind öffentliche Ruhetage.