101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 45 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Weitere Aufgaben
Öffentliche Aufgaben - Bildung und Forschung
Art. 45 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Weitere Aufgaben
1. Kanton und Gemeinden unterstützen die berufliche und die nichtberufliche Erwachsenenbildung.
2. Der Kanton erleichtert die Ausbildung durch finanzielle Beiträge oder andere Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit.
3. Der Kanton setzt sich für Zusammenarbeit und Koordination im Bildungswesen ein.