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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 44 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Universität und Fachhochschulen

Öffentliche Aufgaben - Bildung und Forschung
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Art. 44 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Universität und Fachhochschulen

1. Der Kanton unterhält eine Universität und Fachhochschulen. Sie erfüllen ihre Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit.

2. Sie fördern die wissenschaftliche Erkenntnis durch Lehre und Forschung und erbringen Dienstleistungen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2017 214 · be (Art. 44 Abs. 2 KV)
Foundation v. University: Copyright Infringement and Jurisdiction
Cited in the reasoning section to determine that the defendant acted in an official capacity regarding claim 3.