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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 4 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Minderheiten

Allgemeine Grundsätze
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Art. 4 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Minderheiten

1. Den Bedürfnissen von sprachlichen, kulturellen und regionalen Minderheiten ist Rechnung zu tragen.

2. Zu diesem Zweck können diesen Minderheiten besondere Befugnisse zuerkannt werden.

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