101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 38 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Sozialhilfe
Öffentliche Aufgaben - Soziale Sicherheit
Art. 38 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Sozialhilfe
1. Kanton und Gemeinden sorgen zusammen mit öffentlichen und privaten Organisationen für hilfsbedürftige Menschen.
2. Sie fördern die Vorsorge und Selbsthilfe, bekämpfen die Ursachen der Armut und beugen sozialen Notlagen vor.
3. Sie können die Leistungen des Bundes für die soziale Sicherheit ergänzen.