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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 38 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Sozialhilfe

Öffentliche Aufgaben - Soziale Sicherheit
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Art. 38 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Sozialhilfe

1. Kanton und Gemeinden sorgen zusammen mit öffentlichen und privaten Organisationen für hilfsbedürftige Menschen.

2. Sie fördern die Vorsorge und Selbsthilfe, bekämpfen die Ursachen der Armut und beugen sozialen Notlagen vor.

3. Sie können die Leistungen des Bundes für die soziale Sicherheit ergänzen.

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