Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 37 Verfassung des Kantons Bern (KV)

Öffentliche Aufgaben - Öffentliche Ordnung und Sicherheit
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Art. 37 Verfassung des Kantons Bern (KV)

1. Kanton und Gemeinden sorgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit.

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