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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 34 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Verkehrs- und Strassenwesen

Öffentliche Aufgaben - Verkehr, Wasser, Energie und Abfälle
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Art. 34 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Verkehrs- und Strassenwesen

1. Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, wirtschaftliche, umweltgerechte und energiesparende Verkehrsordnung.

2. Sie fördern den öffentlichen Verkehr und das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.

3. Sie berücksichtigen beim Strassenbau die Bedürfnisse des nicht motorisierten Verkehrs.

4. Sie berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen.

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