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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 32 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Landschafts- und Heimatschutz

Öffentliche Aufgaben - Umwelt-, Klima-, Landschafts- und Heimatschutz
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Art. 32 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Landschafts- und Heimatschutz

Kanton und Gemeinden treffen in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen Massnahmen für die Erhaltung schützenswerter Landschafts- und Ortsbilder sowie der Naturdenkmäler und Kulturgüter.

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