101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 2 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Verhältnis zum Bund und zu den anderen Kantonen
Allgemeine Grundsätze
Art. 2 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Verhältnis zum Bund und zu den anderen Kantonen
1. Der Kanton Bern ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
2. Er arbeitet mit dem Bund und den anderen Kantonen zusammen und versteht sich als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz.