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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 19 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Versammlungs- und Vereinsfreiheit

Grundrechte, Sozialrechte, Sozialziele - Grundrechte
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Art. 19 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Versammlungs- und Vereinsfreiheit

1. Jede Person hat das Recht, sich mit andern zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschliessen oder Versammlungen und Vereinigungen fernzubleiben.

2. Kundgebungen auf öffentlichem Grund können durch Gesetz oder Gemeindereglement bewilligungspflichtig erklärt werden. Sie sind zu gestatten, wenn ein geordneter Ablauf gesichert und die Beeinträchtigung der anderen Benutzerinnen und Benutzer zumutbar erscheint.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

100 2021 240 · be (Art. 19 Abs. 2 KV)
Protest Organizer v. Municipality Over Permit Denial for Unmasked Demonstration
Cited in the reasoning regarding the constitutional basis for the right to assembly, but not in the dispositive.
100 2021 240 · be (Art. 19 KV)
Protest Organizer v. Municipality Over Permit Denial for Unmasked Demonstration
Cited in the reasoning regarding the alleged unconstitutional interference with freedom of assembly, but not in the dispositive.