Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 16 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Niederlassungsfreiheit

Grundrechte, Sozialrechte, Sozialziele - Grundrechte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (146 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 16 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Niederlassungsfreiheit

1. Die freie Wahl von Wohnsitz und Aufenthalt ist gewährleistet.

← Art. 15 Verfassung des Kantons Bern (KV) Der Kanton Bern Art. 17 Verfassung des Kantons Bern (KV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →