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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 135 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Amtsbezirk Laufen

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 135 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Amtsbezirk Laufen

1. Für die Abtrennung des Amtsbezirkes Laufen vom Kanton Bern gelten die Artikel 105 bis 108 der bisherigen Verfassung.

2. Diese Bestimmung tritt in Kraft, sobald dieser Abtrennung in der eidgenössischen Volksabstimmung zugestimmt wird.

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