101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 112 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Aufgaben
Gemeinden - Besondere Bestimmungen - Einwohnergemeinden
Art. 112 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Aufgaben
1. Die Einwohnergemeinden erfüllen die Aufgaben, die ihnen von Bund und Kanton übertragen werden.
2. Sie können weitere Aufgaben übernehmen, soweit nicht Bund, Kanton oder andere Organisationen dafür ausschliesslich zuständig sind.