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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 112 Verfassung des Kantons Bern (KV) - Aufgaben

Gemeinden - Besondere Bestimmungen - Einwohnergemeinden
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Art. 112 Verfassung des Kantons Bern (KV) · Aufgaben

1. Die Einwohnergemeinden erfüllen die Aufgaben, die ihnen von Bund und Kanton übertragen werden.

2. Sie können weitere Aufgaben übernehmen, soweit nicht Bund, Kanton oder andere Organisationen dafür ausschliesslich zuständig sind.

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