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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 101c Verfassung des Kantons Bern (KV) - Steuererhöhungsbremse

Finanzordnung
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Art. 101c Verfassung des Kantons Bern (KV) · Steuererhöhungsbremse

1. Jede Erhöhung der Steueranlage durch den Grossen Rat, die gesamthaft zu mehr Steuereinnahmen des Kantons führt, bedarf der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder.

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