101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 101c Verfassung des Kantons Bern (KV) - Steuererhöhungsbremse
Finanzordnung
Art. 101c Verfassung des Kantons Bern (KV) · Steuererhöhungsbremse
1. Jede Erhöhung der Steueranlage durch den Grossen Rat, die gesamthaft zu mehr Steuereinnahmen des Kantons führt, bedarf der Zustimmung der Mehrheit seiner Mitglieder.