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101.1 KVCCBConstC CH-BE

Art. 100a Verfassung des Kantons Bern (KV) - Staatsanwaltschaft

Kantonale Behörden - Gerichte und Staatsanwaltschaft
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Art. 100a Verfassung des Kantons Bern (KV) · Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft nimmt die ihr im Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung wahr.

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