101.1
KVCCBConstC
CH-BE
Art. 100a Verfassung des Kantons Bern (KV) - Staatsanwaltschaft
Kantonale Behörden - Gerichte und Staatsanwaltschaft
Art. 100a Verfassung des Kantons Bern (KV) · Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft nimmt die ihr im Gesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Strafverfolgung wahr.